Ab sofort können auf Wunsch unsere erbrachten Dienstleistungen nun auch per Bitcoin bezahlt werden. Da Bitcoin in Deutschland kein offizielles Zahlungsmittel (Währung) ist, erfolgt der Ausweis des Rechnungsbetrags sowie der Umsatzsteuer selbstverständlich zusätzlich in Euro. Diese Rechnung erfüllt damit alle erforderlichen Anforderungen für den Vorsteuerabzug und zur Verbuchung als Betriebsausgabe.
Auf der Rechnung werden neben den gesetzlichen Anforderungen folgende Angeben gemacht:
- Den Rechnungsbetrag (Brutto, Netto und USt) in Bitcoin und Euro
- Die Information, dass die Rechnung in Bitcoin bezahlt wurde
- Den aktuellen Bitcoin/Euro-Kurs von der Plattform Binance
- Die Transaktionsnummer
- Das Datum der Bitcoin-Transaktion