Frühzeitig darauf vorbereiten, den Ruhestand früher zu genießen

Das Rentenalter ist in den letzten Jahren kontinuierlich nach hinten verschoben worden. Allerdings weniger mit der staatlichen Intention, dass die Menschen wirklich länger arbeiten. Viel mehr ist der stete Wunsch der heutigen Arbeitnehmer, Möglichkeit des Vorruhestandes wahrzunehmen ein Grund für diese Anhebung des Rentenalters gewesen. Denn so hatte man auch die Möglichkeit, den Zeitpunkt für den Eintritt in den Vorruhestand etwas nach hinten zu verschieben. Und ganz nebenbei bei denjenigen, die ein echtes Interesse an einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente haben, höhere Rentenabzüge zu erwirken. Bleibt die Frage, wie man die Einkommensausfälle, die aus den Abzügen für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente resultieren sinnvoll abfangen kann. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten.

Staatlich geförderte Altersvorsorgen

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, mit staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen das eigene Rentenkonto etwas aufzufrischen. Die wohl bekannteste staatlich geförderte Rentenlösung ist die sogenannte Riesterrente. In dieser Versicherungsvariante zahlt der Sparer monatliche Summen in eine Altersvorsorgelösung ein. Diese sollen rund 4 % des Brutto-Jahres-Einkommens des Sparers betragen. Dadurch kommt der Versicherte in zweierlei Hinsicht in den Genuss staatlicher Förderungen. Zum einen sind die Summen, die auf das Jahr gerechnet in den Riestervertrag eingezahlt werden, steuerbefreit. Das führt zu erheblichen Vorteilen, wenn es im jeweiligen Folgejahr an die Steuerklärung geht. Hierüber kann man sich einen Teil dessen, was man im Vorjahr in den Riester Vertrag eingezahlt hat, wiederholen. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber für alle, die die volle Sparsumme im Jahr in ihren Vertrag einzahlen einen hohen Bonus vorsieht. Für den Sparer selbst werden Zulagen in Höhe von 175 € gewährt. Für Kinder des Sparers sogar Zulagen in Höhe von 300 €. So kann der Vater einer vierköpfigen Familie neben den Steuerersparnissen für die Einzahlungsbeträge auch noch 775 € an Zulagen vom Staat bekommen. Eine bessere Rendite ist kaum möglich. 

Eine zweite Möglichkeit sind betriebliche Altersvorsorgen. Unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit fördert, hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, mit einem Versicherer einen Vertrag zu einer Entgeltumwandlung abzuschließen. Das bedeutet, dass ein Teil des Bruttoeinkommens direkt in eine Altersvorsorge fließt. Damit reduziert sich das Brutto, was nicht nur zu einem reduzierten Netto führt, sondern auch zu verringerten Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Das bedeutet, dass ein Teil des Geldes, das in die Entgeltumwandlung fließt, vom Gesetzgeber mitfinanziert wird. Unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit fördert, hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, mit einem Versicherer einen Vertrag zu einer Entgeltumwandlung abzuschließen.

Bei beiden Renten ist es so, dass sie beantragt werden können, wenn die Altersrente auch beantragt wird – also auch dann, wenn Sie den Eintritt in eine vorgezogene Altersrente planen. Allerdings erfolgt dann von den Auszahlungen der gleiche prozentuale Abzug wie bei der gesetzlichen Rente im Fall der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Sparverträge mit lohnenden Renditemöglichkeiten

Das die Zinsen am Anlagenmarkt miserabel sind und es kaum noch wirklich eine gute Rendite auf eine klassische Anlage einer Bank in Deutschland gibt, ist längst kein Geheimnis mehr. Und doch gibt es immer noch eine ganze Reihe von Banken und Sparkassen, die ihre Kunden mit gezielten Angeboten als Sparer behalten möchten. Ein solches Angebot ist das sogenannte Prämiensparbuch. Bei diesem Sparbuch erhält man auf das Sparbuch selbst genau die Zinsen, die jedes andere Sparbuch auch erhält. Allerdings wird zusätzlich ein Bonus ausgeschüttet. Die genaue Höhe des Bonus richtet sich nach der Höhe der Sparbeiträge und nach der Dauer der Zeit, in der man nicht mehr an dem Prämiensparbuch war. Zumeist werden hier nach 3 Jahren erstmals Prämien auf das Sparbuch gutgeschrieben. Danach erfolgt jährlich eine neue Prämienausschüttung. Diese Prämien können, bei ausreichend langer Dauer des Vertrages, bis zu 50 % der eingezahlten Jahressumme betragen. Wenn man dann den Zeitpunkt erreicht hat, zu dem man gern in den Vorruhestand wechseln würde, kann man die durch diese Entscheidung entstehenden finanziellen Verluste zumindest zu einem Teil über die Summe auffangen, die hier im Laufe der Jahre angespart wurde.

Handel mit Aktien, Wertpapieren und binären Optionen im Internet

Eine letzte Möglichkeit, die eher begleitend als ergänzend zu den beiden anderen Varianten zu sehen ist, ist der Handel mit Aktien, Wertpapier und binären Optionen im Internet. Das Problem beim Handel mit Aktien und anderen Anlagen dieser Art ist immer der Umstand, dass diese keine sichere Anlage darstellen. Da kann es schnell passieren, dass das Geld, das hier eingesetzt wurde durch schlechte Entwicklungen der Aktien erheblich zusammenschrumpft. Wer allerdings über ein wenig Erfahrung im Handel mit entsprechenden Wertanlagen hat oder über eine Handelssoftware verfügt bzw. bei einem der Portale angemeldet ist, bei denen die eigenen Trading-Aktivitäten von denen professioneller Broker abhängig sind, hat die Möglichkeit die Rücklagen für die Zeit in der vorgezogenen Altersrente mit einigen Gewinnen aus dem Handel mit Wertpapieren und Ähnlichem zu erzielen. Einen Bericht über ein entsprechendes Broker-Portal findet man beispielsweise auf Forexbroker.de.

Nur wer vorsorgt, kann im Alter früher in den Ruhestand abtreten

Die Abzüge, die vonseiten des Gesetzgebers für die gesetzliche Rente vorgegeben sind, wenn man diese frühzeitig beantragt sind durchaus empfindlich hoch. Grund genug also für alle die jetzt jung sind, schon mal so langsam mit den ersten Sparverträgen und Anlagen zu starten, damit man im Alter, wenn man sich gern entscheiden würde, früher in Rente zu gehen, sicher sein kann, dass eine evtl. auftretende Rentenlücke auf jeden Fall geschlossen werden kann.

Einen empfehlenswerten Renten-Ratgeber finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

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